Versicherungsnehmer

Eine Versicherungsnehmer:in ist die Person, die eine bestimmte Versicherungspolice besitzt und durch sie geschützt ist – gilt für Hausrat und Privathaftpflicht.

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Der Begriff Versicherungsnehmer bezieht sich auf die Person, die einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat. Sie ist im Besitz der jeweiligen Hausrat- oder Privathaftpflichtpolice und wird gleichzeitig durch diese geschützt.

Wer genau ist ein Versicherungsnehmer?

Wenn du eine Versicherungspolice unter deinem Namen abschließt, wirst du zum:zur Versicherungsnehmer:in. Soweit so gut. Eine Versicherungspolice abschließen, heißt jedoch gleichzeitig, einen Vertrag zwischen dir und dem Versicherer einzugehen. Dabei hast du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So bist du dazu verpflichtet, die Obliegenheiten (aka Verhaltensvorschriften des Versicherungsvertrags) einzuhalten, und für den Versicherungsbeitrag, ob monatlich oder jährlich, aufzukommen. Änderungen deiner Police oder die Kündigung können sowohl du auf der einen, als auch der Versicherer auf der anderen Seite vornehmen. 

Good to know: Sollte es zu einem genehmigten Schadensfall kommen, erhältst du als Versicherungsnehmer:in in der Regel die Schadenszahlung bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Summe. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen nicht du Bezugsberechtigter bist, sondern du eine andere (versicherte) Person bestimmt hast, die an deiner Stelle im Schadensfall die Versicherungssumme bezieht bzw. ausbezahlt bekommt. Dies ist besonders bei Lebensversicherungen relevant.

Versicherungsnehmer:in vs. Versicherte:r

In vielen Fällen, wie beispielsweise bei der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, gilt der:die Versicherungsnehmer:in als der:die Versicherte bzw. versicherte Person. Im Klartext: Versicherte sind diejenigen, die im Versicherungsfall die Schadenzahlung erhalten. Es gibt aber auch Situationen, in denen Versicherungsnehmer:innen nicht selbst unter ihrer Police versichert sind. Sollten beispielsweise Eltern eine Versicherung nur für ihr Kind abschließen, sind sie selbst keine Versicherte. 

Wen kannst du als Versicherte zu deiner Police hinzufügen?

Als Versicherungsnehmer:in kannst du, abhängig von eurem Verhältnis zueinander, zusätzliche Personen zu deiner Police hinzufügen. Viele Versicherer, die Hausrat- und Haftpflichtversicherungen anbieten, decken in der Regel automatisch alle Mitglieder deines Haushalts ab, die mit dir durch Heirat, Blutsverwandtschaft oder Adoption verbunden sind. Kinder unter sieben Jahren gelten generell als schuld- bzw. deliktunfähig und können demzufolge nicht selbst für ihre Schäden haftbar gemacht werden. Hast du als Elternteil deine Aufsichtspflicht verletzt, musst du, wenn’s hart auf hart kommt, für den Schaden aufkommen. Good News: Wirst du jedoch verklagt, halten dir viele Versicherungen trotz der Deliktunfähigkeit den Rücken frei und wehren Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab. 

Gut zu wissen: Lemonade deckt deine bessere Hälfte (nein, ihr müsst nicht verheiratet sein), Kinder oder Verwandte, mit denen du zusammenlebst, unter deiner Police ab du solltest sie lediglich bei Versicherungsabschluss angeben. 

Doch wie sieht’s mit Mitbewohner:innen aus? Die WG-Kollegen:innen sind nicht mitversichert und müssen sich in jedem Fall ihre eigene Police holen. FYI – deine besser Hälfte fällt nicht unter die Kategorie Mitbewohner:in. 😉 

Pro-Tipp: Berücksichtige immer auch die Wertsachen oder Gegenstände, die den zusätzlichen Personen gehören, die in derselben Police versichert sind. So ist sichergestellt, dass alle ausreichenden Versicherungsschutz haben!

Sind Student:innen unter der Hausrat-/ Privathaftpflichtpolice ihrer Eltern mitversichert?

Jugendliche (sowie Volljährige) fallen während des Studiums oder der Ausbildung weiterhin als Versicherte unter die Familien-Hausratversicherung, meistens jedoch mit viel geringerer Deckungssumme als der Gesamtversicherungssumme ihrer Eltern. In diesem Fall sind sie jedoch nur abgesichert, wenn sie entweder a) noch Zuhause wohnen, oder b) vorübergehend, aber mit Plan zurückzukehren, woanders wohnen. Der zweite Fall wird oftmals von der Außenversicherung der Hausratpolice gedeckt. Im Klartext sind sie also nicht länger unter der Police ihrer Eltern geschützt, wenn sie nicht mehr ins Elternhaus zurückziehen wollen, sondern sich eine eigene Wohnung mieten und ihren Wohnort ummelden. In diesem Fall müssen sie sich eine eigene Hausratversicherung zulegen. 

Ähnliches gilt für die private Haftpflicht. Während der Erstausbildung oder dem Erststudium sind (unverheiratet) Kinder unter der Police der Eltern mitversichert, auch wenn sie nicht mehr Zuhause wohnen. Als Erststudium können auch zwei aufeinanderfolgenden Studiengänge wie Bachelor und Master gelten. Wichtig ist jedoch, dass keine größeren Pausen zwischen beiden Abschlüssen liegen, oder die Student:innen nicht zwischenzeitlich erwerbstätig sind und dadurch ihr eigenes Einkommen haben.  Ist dies doch der Fall oder landen sie ihren ersten richtigen Job (hooray), müssen sie sich ihre eigene Privathaftpflichtversicherung holen.

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