Deliktunfähigkeit
Die Kurzform: Personen gelten als schuld- bzw. deliktunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Unter diese Gruppe fallen Kinder bis sieben Jahre und Erwachsene mit begrenzten geistigen Fähigkeiten. Demnach tragen diese im Falle eines von ihnen verursachten Schadens keine Verantwortung und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Deliktunfähigkeit spielt in der Privathaftpflicht eine Rolle.
Deliktunfähigkeit genauer unter die Lupe genommen
Die längere Version: Da Deliktunfähigkeit im Kontext der Privathaftpflichtversicherung vorkommt, hier eine kurzes Recap, wann die private Haftpflichtversicherung einspringt: Sie hält dir den Rücken frei, wenn du anderen oder deren Sachen Schäden hinzugefügt hast, also bei sogenannten „Personen- und Sachschäden“.
Wie oben schon erwähnt, bedeutet Deliktunfähigkeit, dass bestimmte Personen nicht für einen von ihnen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden können. Gut zu wissen: Das gilt natürlich nur, wenn verursachte Schäden aus Versehen und nicht absichtlich hervorgerufen wurden.
Kinder bis zu einem gewissen Alter fallen in diese Gruppe – generell gilt: Nachwuchs von unter sieben Jahren ist deliktunfähig. Für Delikte im Straßenverkehr gilt dies sogar für Kinder von bis zu zehn Jahren. Jedoch können auch Volljährige mit einer geistigen Behinderung oder anderen Krankheiten, die die kognitiven Fähigkeiten einschränken (wie beispielsweise Demenz), als deliktunfähig gelten. Doch was genau sind die Auswirkungen im Schadensfall?
Deliktunfähigkeit in der Privathaftpflichtversicherung
Stell’ dir folgendes Szenario vor: Ihr macht euch zu einer Family-Radtour auf und dein sechsjähriger Sohn fährt zu nah am Auto der Nachbarin vorbei und zerkratzt den Lack. Da dein Kind in die Gruppe der deliktunfähigen Personen fällt, hat deine Nachbarin kein Recht auf Schadensersatz. Fordert sie diesen trotzdem an, hält dir deine Privathaftpflichtversicherung in der Regel den Rücken frei, indem sie den Fall für dich abwehrt. Shit happens – deine Nachbarin würde also höchstwahrscheinlich auf ihren Kosten sitzenbleiben. In der Realität sieht es oftmals etwas anders aus: Viele Eltern fühlen sich trotzdem dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen, und bezahlen anfallenden Reparaturen oder Ersatz, besonders wenn sie die geschädigte Person persönlich kennen.
Das beschriebene Radtour-Beispiel kann ganz anders aussehen, wenn du als Elternteil nicht mit dabei gewesen bist. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, und lassen ihre Kinder für eine gewisse Zeit aus den Augen, dann zählt in der Regel, was uns das bekannte Straßenschild schon lange verkündet, und zwar: „Eltern haften für ihre Kinder”. Jedoch muss ein solcher Fall immer gesondert betrachtet und die genauen Umstände hinter der Aufsichtspflichtverletzung bzw. des Schadensfalls berücksichtigt werden. Im Klartext – man kann nicht mit Eindeutigkeit sagen, ob die Eltern nun haftbar gemacht werden können oder nicht, da dies von den Begleitumständen des Einzelfalls abhängt.
Nichtsdestotrotz lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, denn bei einigen Versicherern sind deliktunfähige Personen in der Versicherungspolice mit inbegriffen bzw. können durch einen Zusatz, der sogenannten Deliktunfähigkeitsklausel, ergänzt werden.