Gefälligkeitsschäden

Gefälligkeitsschäden treten auf, wenn du einer anderen Person aushilfst und diese währenddessen verletzt, oder ihre Sachen beschädigt oder zerstört werden.

Team LemonadeTeam Lemonade

Man spricht von einem sogenannten Gefälligkeitsschaden, wenn du einer anderen Person aushilfst egal ob nun einem:einer Freund:in, Bekannten oder jemandem, den du eigentlich gar nicht kennst und diese wird dabei verletzt oder ihre Sachen beschädigt/zerstört.
In short: Während einer guten Tat (aka Gefälligkeitshandlung) kommt es zu einem Schaden. Da ein anderer bzw. dessen Besitztümer betroffen sind, ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Doch kommt diese wirklich für den Schaden auf? Check’s im nächsten Absatz. 

Gefälligkeitsschäden näher beleuchtet

In der Regel springt deine Privathaftpflichtversicherung ein, sollte es um andere oder deren Sachen gehen, die du verletzt, zerstört oder beschädigt hast. Doch tust du nun anderen auf freiwilliger Basis und komplett ohne Bezahlung etwas Gutes und es passiert währenddessen ein Missgeschick, muss die private Haftpflicht rechtlich gesehen nicht für den Schaden aufkommen. 

Im Endeffekt ist es so, dass, wenn du jemandem hilfst, ihr einen unsichtbaren Pakt schließt. Du hilfst der jeweiligen Person aus und im Gegenzug kann diese dich nicht für mögliche Schäden an ihren Sachen verantwortlich machen, die während deiner Hilfeleistung entstehen. 

Das würde jedoch auch bedeuten, dass dein Kumpel, dessen neuen Flachbild-TV du gerade aus Versehen beim Umzug fallen gelassen hast, mit den Überbleibseln seines Fernsehers und allen Kosten alleine im Regen stehen würde. Ist das möglich?

Ja, das kann durchaus passieren. In der Realität gibt es jedoch einige Haftpflichtversicherungen, die für Gefälligkeitsschäden aufkommen.

Spoiler-Alarm: Es gibt zwei verschiedene Fälle, in denen die private Haftpflichtversicherung, auch wenn es sich um einen klaren Gefälligkeitsschaden handelt, aktiv wird: bei grober Fahrlässigkeit, und wenn deine Privathaftpflichtpolice eine Gefälligkeitsschaden-Klausel (OMG!) beinhaltet.

Gefälligkeitsschäden erklärt

Wann die Privathaftpflicht für Gefälligkeitsschäden aufkommt & wann nicht

Wenn, wie oben schon angesprochen, grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sind Gefälligkeitsschäden unter deiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Stell’ dir folgendes Szenario vor: Du bist noch immer in der Rolle des:der Umzugshelfer:in und transportierst den Glastisch deines Kumpels in den dritten Stock. Auf der Treppe wirst du etwas übermütig und nimmst zwei Stufen zugleich, um den Umzug schneller über die Bühne zu bringen. Dabei rutscht dir der Tisch aus der Hand und zerbricht. 

Total ärgerlich aber wenigstens ist eines klar, nämlich, dass du für den Schaden zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Dieser ist aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden, was bedeutet, dass du den Schaden auch leicht hättest verhindern können. In dem Fall würde die Privathaftpflichtversicherung in der Regel die anfallenden Kosten übernehmen. Handelt es sich jedoch um leichte Fahrlässigkeit, also eher Unachtsamkeit, so wie im ersten TV-Beispiel, ist das nicht immer der Fall. 

Es gibt bestimmte Haftpflichtpolicen, die ein Zusatz, und zwar die sogenannte Gefälligkeitsschaden-Klausel, ziert. Das bedeutet, dass der Versicherer dir zugesagt hat, dass er auch in Fällen, in denen Schäden durch Gefälligkeiten entstanden sind (und zwar unabhängig vom Level der Fahrlässigkeit), für dich einspringt. Es kann jedoch sein, dass du im Gegenzug eine gewisse Selbstbeteiligung, also eine finanzielle Beteiligung am Schadensfall, übernehmen musst.

Und jetzt die (Gefälligkeits-)Schäden, die nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden: 

Solltest du den Schaden absichtlich verursachen, dann rettet dich keine Versicherung und du musst aus eigener Tasche dafür aufkommen. Gehst du beispielsweise zum Blumengießen in die Wohnung einer Nachbarin und wässerst absichtlich deren Laptop mit, ist das nicht versichert. 

Dasselbe gilt, wenn du unabsichtlich während einer Hilfeleistung das iPad deiner besseren Hälfte, die keine eigene Police besitzt, zerstörst. Denn Schäden, die du den Sachen der Personen hinzufügst, die von derselben Versicherungspolice abgedeckt werden, sind nicht versichert. 

Und noch ein letztes Mal aufpassen: Wenn du mit einer Firma umziehst, und sie zerkratzen beispielsweise deinen schicken Mahagonitisch, ist das kein Gefälligkeitsschaden du hast sie ja für ihren Service bezahlt. Wahrscheinlich würde die Betriebs- oder Transportversicherung des Umzugsunternehmens den entstandenen Schaden übernehmen – daher am besten immer vorab checken, inwieweit solche Unternehmen abgesichert sind.

Umzug Gefälligkeitsschäden

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