Wer muss für Schäden an der Mietwohnung aufkommen?

Schäden an der Mietwohnung entstehen schnell – doch musst du sie selbst übernehmen? Wir decken auf, was in wessen Verantwortungsbereich fällt.

Die Wohnungsübergabe steht an – dir zieht der Duft der Freiheit in die Nase. Mit dem Umzug in die neuen Wohnung wird nicht nur deine Freundin zum neuen Roomie, sondern du wirst auch endlich deine anstrengende Vermieterin los.

Zusammen mit Frau M. schlenderst du ein letztes Mal durch die alte Wohnung: sie mit Infrarot-Röntgenblick, du schon in Gedanken mit Kaffee in der Hand auf dem neuen Balkon zur Südseite. Und natürlich kommt es, wie es kommen muss – Frau M. findet eine Reihe vermeintlicher Mängeln: die unzureichend gestrichenen Wohnzimmerwände, vereinzelten Dübellöcher in der Wand, Brandlöcher im Teppich und zu allem Überfluss noch die verkratzte Schublade der Flurgarderobe. Unter den gegebenen Umständen bliebe ihr wohl nichts anderes übrig, als einen Teil deiner Mietkaution einzubehalten, so Frau M. 

Fail. Doch warte mal eine Sekunde – darf sie das überhaupt? Für welche Schäden an der Mietwohnung musst du als Mieter:in aufkommen und was fällt in den Verantwortungsbereich von Vermieter:innen? 

Schäden Mietwohnung

Finde hier Antworten auf deine Top-Fragen zu Schäden an der gemieteten Wohnung. Und das sind die Themenbereiche, die wir genauer unter die Lupe nehmen: 

Wer haftet gewöhnlich für Schäden an der Mietwohnung?

Fürs Erste müssen Vermieter:innen ihre Seite des Deals, der mit dem Mietvertrag besiegelt wurde, einhalten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wohnung genutzt und problemlos ‘bewohnt’ werden kann. Mit diesem Fokus sollte ihre erste Priorität darin liegen, den Wohnraum tipptopp, also in einem guten Zustand, zu halten. 

In der Realität ist es jedoch nun mal so, dass immer und überall kleine Schäden an und in der Wohnung entstehen – auch wenn du dich noch so bemühst. Schließlich ist deine Wohnung keine Möbelausstellung aus einem Schöner Wohnen-Katalog, sondern ein echtes Zuhause. Durch deine reine Anwesenheit entstehen Gebrauchsspuren an den Einrichtungsgegenständen und am fest eingebauten Inventar so wie an den Böden, Fenstern etc. Man nennt diesen Vorgang auch normale Abnutzung oder Verschleiß. Und wer muss solche Schäden übernehmen? Bingo –  Schäden, die durch die reguläre Nutzung der Wohnung entstehen, fallen in den Verantwortungsbereich von Vermieter:innen. 

Ein weiterer Schaden, für den nicht du aufkommen musst, sondern dein:e Vermieter:in? Überraschung – Beschädigungen, die er:sie selbst an der Wohnung verursacht hat.

Nun gut – jetzt zu deiner Seite des Deals: Du als Mieter:in kannst die Wohnung normal/ regulär nutzen. Jedoch solltest du mögliche Schäden, die du entdeckst, immer direkt melden, damit dein:e Vermieter:in diese beheben kann, ohne dass sich das Problem exponentiell ausbreitet. Wenn du also Wasserschäden in der Ecke deines Badezimmers bemerkst, hilft es nicht, darauf zu hoffen, dass diese einfach wieder von alleine verschwinden. Du musst unbedingt frühzeitig Alarm schlagen.

Doch in welchen Fällen musst du Schäden an deiner gemieteten Wohnung oder der Einrichtungen aus deinem eigenen Portemonnaie bezahlen?

Für welche Schäden muss der:die Mieter:in aufkommen?

Die Kurzform: Du bist verantwortlich,  wenn du als Mieter:in Schäden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hast. Um das Ganze etwas anschaulicher zu machen: Lässt du beispielsweise deine Parfümflasche ins Waschbecken fallen und es bekommt dadurch einen großen Riss, musst du für den Schaden aufkommen. Dasselbe gilt, sollte dein sperriger Lattenrost beim Einzug den Parkettboden zerkratzen und eine Delle in den Türrahmen rammen.

The good news: Normalerweise werden solche Fälle, in denen du grob fahrlässig gehandelt hast, von deiner Privathaftpflichtversicherung übernommen! Also – kleiner Hint – falls du noch keine hast, solltest du dir unbedingt eine zulegen. Wir kennen da ganz zufällig ‘nen Anbieter: Wie wär’s mit der von Lemonade ;)? 

Allgemein springt die private Haftpflicht ein, solltest du aus Versehen die Sachen anderer beschädigen oder zerstören bzw. diese verletzen. Im Fall deiner Mietwohnung werden in der Regel die Schäden, die du an der Wohnung selbst und an den gemieteten Möbeln verursachst, von der Privathaftpflicht übernommen. Falls du dich wunderst, was genau in deine Versicherungspolice gedeckt wird – such’ einfach nach dem Begriff ‘Mietsachschäden’. Doch Vorsicht, nicht alles ist immer automatisch mitversichert, denn jeder Versicherer definiert die genaue Deckung individuell. Schäden an beweglichen Sachen wie Heizungsanlagen, Heizkörpern, Rollläden, Elektro- und Küchengeräten sowie Markisen sind normalerweise nicht abgedeckt. 

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Was passiert bei einem Schaden am Ceran-Kochfeld?

Wenn du eine Tasse oder ein anderes Gefäß auf dein Ceran-Kochfeld fallen lässt und dieses einreißt, nennt sich das Glasbruch. Es ist leider so, dass es sich bei Glasbruch nicht in allen Policen um ein gedecktes Schadensereignis handelt. Zu manchen Versicherungen lässt sich der Extra-Schutz hinzufügen– jedoch ist dies nicht immer möglich. Auch hier hilft ein Blick in deine Police, um die spezifischen Ausschlüsse zu checken. Die Deckung von Glasbruch sollte in deiner Police übrigens relativ verständlich formuliert sein – auch wenn es der Rest möglicherweise nicht ist – was dir das Überprüfen erleichtert.

Mein Haustier hat einen Schaden verursacht, was nun?

Hat dein Hamster den Bettvorleger des:der Vermieter:in angenagt, oder deine Katze sich mit ihren Krallen im Türrahmen verewigt, ist auch das in der Regel ein Fall für die Privathaftpflicht. Anders sieht es aber in der Regel aus, wenn dein Hund einen Schaden verursacht. Damit Fälle wie dieser gedeckt sind, solltest du dir eine spezielle Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen zulegen. 

Für welche Schäden muss der Mieter aufkommen

Gut zu wissen: Der:die Mieter:in haftet nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle im Haushalt lebenden mit ihm/ihr verwandten Personen. Wenn dein Mini-Me also einen Schaden verursacht, beispielsweise die Tapete anmalt, während du dich in der Badewanne entspannst, muss du dafür geradestehen – bzw. nicht du, sondern deine Privathaftpflicht, wenn du eine hast … und diese die Klausel ‘deliktunfähige Kinder/ Personen’ enthält . 

Ah, und nochmal zurück zu absichtlich verursachten Schäden. Im Klartext werden diese von keiner Versicherung übernommen. Du musst sie also immer auf deine eigene Kappe nehmen.

Was ist eine sogenannte Kleinreparaturklausel? 

Der Name lässt nichts Gutes erahnen.

Wenn diese Klausel Teil deines Mietvertrags ist, verpflichtet du dich dazu, einen bestimmten Anteil an anfallenden Kosten zur Reparatur von kleinen Schäden, auch Bagatellschäden genannt, zu übernehmen – und zwar auch, wenn du die Schäden gar nicht selbst verursacht hast.

Doch es gibt ein paar (Haupt-)Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Klausel wirksam ist. Diese sind:

  • Dein Beitrag im Schadensfall ist auf eine Höchstgrenze von 100 Euro pro Schadensfall begrenzt
  • Der Höchstbetrag, den du für Schäden im Jahr übernehmen musst, liegt bei 300 Euro

Etwas besser als erwartet: Sollte dein:e Vermieter:in von dir verlangen, Bagatellschäden aus deiner eigenen Tasche zu bezahlen und die Kleinreparaturklausel ist nicht Teil deines Mietvertrags, musst du dies nicht tun. Dasselbe gilt, wenn nicht alle genannten Bedingen erfüllt sind. Manchmal bedeutet das, dass du trotz der Klausel in deinem Vertrag kein Geld zu den Reparaturkosten dazugeben musst. 

Pheww – Glück gehabt.

Was kannst du tun, wenn dein:e Vermieter:in nicht für den Schaden aufkommt?

Du hast vor ein paar Wochen Schimmel im Bad entdeckt, der sich langsam (aber sicher!) weiter ausbreitet (iiih). Da du dir absolut sicher bist, dass dich keine Schuld trägt und der Schimmel nicht aufgrund deines schlechten Lüftungsverhaltens entstanden ist, hast du direkt deinen Vermieter angerufen – und zwar in der Hoffnung, dass dieser sofort zur Tat schreitet und den Schaden behebt. Den kümmert das Ganze aber wie’s scheint relativ wenig. Nach mehrmaligen Anrufen und Whatsapps zeigt er noch immer keine Reaktion. Was kannst du tun? Wie genau kannst du zur Schadensbeseitigung beitragen, ohne dass dein:e Vermieter:in dich am Ende mit allen Kosten allein im Regen stehen lässt? Tricky.

Halt dich fest – hier kommt das sogenannte Selbstbeteiligungsrecht zum Einsatz. Wie es der Name schon andeutet, ist dies dein Recht, Mängel selbst zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen und die dafür notwendigen Kosten  (z.B. Material- und Handwerkerkosten) von der:dem Vermieter:in zurückzuverlangen. Du kannst jemanden für die anfallenden Renovierungsarbeiten holen und die Kosten anschließend von deiner Miete abziehen. Außerdem bist du je nach Ausmaß des Schadens eventuell zusätzlich zu einer Mietminderung berechtigt. 

Dieses Recht gilt übrigens nicht nur, wenn sich deine Vermieter:in auf taub stellt, sondern auch, wenn ganz dringende Reparaturen anstehen. Beispielsweise, wenn der Schaden den Gebrauch deiner Wohnung direkt einschränkt. Ein Standardfall wäre, wenn deine Heizung im Winter ausfällt. Passiert dies, kannst du, direkt nachdem du deine:n Vermieter:in informiert hast, zur Tat schreiten und eine:n Handwerker:in bestellen. 

Schäden Mietwohnung

Stell’ aber sicher, dass du deine: Vermieter:in wirklich immer mit in den Loop nimmst – am besten sogar in schriftlicher Form, also entweder oldschool via E-Mail oder einfach per WhatsApp. Es ist wichtig, dass andere falls nötig den Nachrichtenverlauf nachvollziehen können. Um die Reparaturkosten erstattet zu bekommen, musst du eventuell nachweisen können, dass du dich auch wirklich bemüht hast, mit ihm:ihr zur Schadensbehebung in Kontakt zu treten.

Was passiert, wenn ein Dritter (also weder Vermieter:in noch Mieter:in) einen Schaden an der Wohnung verursacht?

Classic Szenario – es kracht kurz und dir rollt plötzlich ein Ball vor die Füße. Jemand hat unabsichtlich die Scheibe deiner Erdgeschosswohnung eingeschossen. In diesem Fall bist du eigentlich erstmal außen vor, wenn’s um die Erstattung des Schadens geht. Die verantwortliche Person (oder deren Eltern) muss mit dem:der Wohnungseigentümer:in in Kontakt treten, der:die dann Schadensersatz fordern wird. Hat der:die ‘Dritte’ eine Privathaftpflichtversicherung, wird diese höchstwahrscheinlich für den entstandenen Schaden aufkommen.  

Schäden an der gemieteten Wohnung und noch immer keinen Plan, was zu tun ist?

Hast du die Materie noch immer nicht komplett verinnerlicht oder würdest gerne zusätzlichen objektiven Rat einholen? Der Deutsche Mieterbund bietet täglich eine telefonische Erst- und Kurzberatung  unter der Nummer 0900 / 12 000 12  – und das Ganze auch wenn du kein Mitglied des Vereins bist. Doch Vorsicht: Die Beratung ist nicht umsonst und kostet aus dem Festnetz 2 Euro pro Minute. Also gilt: Come prepared mit allen Themen, die du diskutieren willst, damit das Gespräch nicht zu lang (und teuer) wird.

Also, worauf wartest du noch? Hol’ dir eine Lemonade Privathaftpflichtversicherung für deine Mietwohnung. Wir decken Mietsachschäden an einem von dir gemieteten Haus, Wohnung, Ferienhaus oder Hotelzimmer ab. Außerdem schließen wir alle festen Installationen (z.B. Waschbecken, Böden, Wände) und Einrichtungsgegenstände sowie Schäden an den Sachen betroffener Nachbar:innen mit ein. Und wenn du schon dabei bist, deine Zuhause genauer unter die Lupe zu nehmen – check’ gerne unsere Tipps, um deine Wohnung mit ein paar einfachen Hacks zu verschönern.

Alisa Sternheim-Hirsch

Alisa Sternheim-Hirsch arbeitet als Content Strategin bei Lemonade. Sie ist die stolze Absolventin eines BAs in Psychologie und eines MAs in Organizational Behavior. Alisa schreibt über das Thema Versicherung in verschiedenen Sprachen und brennt besonders für den Bereich Verhaltensökonomie.

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