Sonderkündigungsrecht

Durch das Sonderkündigungsrecht kann ein Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich gekündigt werden.

Team LemonadeTeam Lemonade

Das Sonderkündigungsrecht (aka außerordentliches Kündigungsrecht) gibt dir als Versicherungsnehmer:in die Möglichkeit, deinen Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich vor Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.

Das Sonderkündigungsrecht im Überblick

Durch das Sonderkündigungsrecht hast du als Versicherungsnehmer:in die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag deiner Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich vor Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das bedeutet im Klartext, dass du die vorgeschriebene reguläre Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung nicht einhalten musst. Schauen wir uns den Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung gleich mal näher an.

Ordentliche Kündigung

Du bist mit deiner Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung nicht mehr zufrieden oder hast einen günstigeren Versicherer gefunden? Dann kannst du deinen Vertrag jederzeit ordentlich kündigen, entweder regulär zum Vertragsende oder mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Beispiel:

Lass uns mal annehmen, dass deine Versicherungsperiode vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 läuft. Deine schriftliche Kündigung muss in diesem Fall also bis spätestens 30.09.2021 bei deinem Versicherer eingehen. Wie genau deine Kündigung aussehen muss, findest du weiter unten heraus.

Wichtig: Check’ immer deinen Versicherungsvertrag, denn hier findest du die genauen Fristen für deine individuelle Versicherung.

Außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen musst du die dreimonatige Frist aber nicht einhalten. Dann kannst du deinen Versicherungsvertrag per Sonderkündigung unverzüglich bzw. mit einer Frist von einem Monat beenden.

Bei deiner Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung geht das in den folgenden Fällen:

Prämienerhöhung

Deine Versicherungsgesellschaft erhöht deinen Beitrag, ändert aber nichts am Leistungsumfang, aka dem Schutz, den du im Gegenzug erhältst? Dann kannst du innerhalb eines Monats kündigen, nachdem du davon erfahren hast (check’ dafür das Datum auf der Mitteilung über die Beitragserhöhung). Achtung: Bei Altverträgen besteht dieses Recht nicht immer – für Verträge, die vor dem 1. Januar 1991 geschlossen wurden, dürfen Versicherer die Beiträge innerhalb eines bestimmten Rahmens regelmäßig erhöhen.

Schadensfall

Nach einem Schadensfall kannst du immer kündigen. Während es bei der Hausratversicherung egal ist, ob dein Versicherer den Schaden übernommen hat oder nicht, muss deine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufgekommen sein. Für beide Versicherungen besteht eine einmonatige Frist nach der Schadensachbearbeitung.

Doppelversicherung

Du bist mit deiner besseren Hälfte zusammengezogen oder wusstest nicht, dass du bereits bei deinen Mitbewohner:innen oder Eltern mitversichert bist, als du dir deine eigene Versicherung zugelegt hast? Dann kannst du auch in diesem Fall außerordentlich kündigen, da logischerweise nur eine Versicherung notwendig ist.

Bei deiner Hausratversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht außerdem in diesen Fällen:

Nichterfüllung seitens des Versicherers

Dein Versicherer hält zugesicherte Leistungen nicht ein, reduziert oder streicht sie.

Umzug

In diesem Fall kannst du von deinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn du ins Ausland ziehst. Nice to have: Nach deiner Kündigung genießt du noch zwei weitere Monate Versicherungsschutz. Du ziehst innerhalb Deutschlands um? Dann wird davon ausgegangen, dass du deinen Hausrat mitnimmst. Heißt für dich: Eine Sonderkündigung ist nicht möglich.

Wohnungsauflösung

Sollte eine Wohnung aufgelöst werden, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden, wenn der:die Versicherungsnehmer:in zum Beispiel in ein Seniorenheim zieht.

Anpassung der Versicherungssumme/Deckungssumme

Deine Versicherungsgesellschaft erhöht deine Versicherungssumme aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten? In diesem Fall kannst du zwar nicht kündigen, aber widersprechen. Deine Deckungssumme bleibt dann gleich, genauso wie dein Versicherungsbeitrag. Allerdings läufst du Gefahr, unterversichert zu sein (der Wert deiner Habseligkeiten ist höher als die Deckungssumme) und im Schadensfall auf einigen Kosten sitzen zu bleiben.

Doch was müssen Kündigungen enthalten und wie reicht man sie am besten ein? Find’s im nächsten Teil ‘raus.

Wie kündige ich richtig?

Die allerwichtigste, wenn auch etwas spießige, Regel lautet: Halte die Kündigungsfristen ein, egal ob du ordentlich oder außerordentlich kündigst.

Gib in deinem Kündigungsschreiben immer diese Infos an:

  • Versicherungsnummer (findest du auf deinem Versicherungsvertrag)
  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, du weißt schon
  • Kündigungstermin oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Kündigungsgrund

Überprüfe in deinem Vertrag, ob eine bestimmte Form der Kündigung vorgegeben ist – wie zum Beispiel oldschool per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail. Tipp: Solltest du nur eine Mail schicken müssen, lass dir vom Empfänger den Eingang bestätigen, damit du einen Nachweis hast … nur für alle Fälle.

Natürlich kann der Versicherungsvertrag auch von deinem Versicherer gekündigt werden. Finde gleich im nächsten Absatz heraus, wann, wie und warum.

Kündigung durch den Versicherer

Wie auch für dich gelten für Versicherer bestimmte Regelungen, wenn es um die Kündigung von Versicherungsverträgen geht.

Die ordentliche Kündigung sieht bei deinem Versicherer aus wie bei dir, nämlich mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Das kann zum Beispiel eintreten, wenn du zu viele Schadensfälle gemeldet hast und somit für das Versicherungsunternehmen nicht mehr rentabel bist.

Außerordentlich kann dir dein Versicherer kündigen, wenn:

  • ein Schadensfall eingetreten ist – dabei muss dir die Benachrichtigung über die Kündigung spätestens einen Monat nach der Schadensregulierung eingehen. Die Kündigung wird dann einen Monat später wirksam. So hast du Zeit, darauf zu reagieren, eventuell Widerspruch einzulegen oder dir einfach einen neuen Versicherer zu suchen
  • du deine Beiträge nicht bezahlst und auch nach einer entsprechenden Frist nicht reagierst

Kündigung bei Lemonade

Bei Lemonade werden Policen immer für einen Monat geschlossen und verlängern sich danach automatisch monatlich. Sollte Lemonade dir kündigen, erhältst du eine Info per E-Mail und hast einen Monat Zeit, in dem dein Versicherungsschutz weiterhin gilt und du dir einen neuen Versicherer suchen kannst.

Du hast eine Zahlung versäumt? Kein Sorge, in diesem Fall erhältst du eine Erinnerung. Sollte zwei Wochen später aber immer noch keine Zahlung eingegangen sein, kündigt Lemonade den Vertrag mit sofortiger Wirkung.

Natürlich kannst auch du deinen Versicherungsvertrag mit Lemonade jederzeit, ohne jegliche Fristen, kündigen. Die Kündigung gilt ab dem Tag der Mitteilung, jedoch nicht früher. Bereits bezahlte Beiträge werden dir zurückerstattet.

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