So rockst du deine private Haftpflichtversicherung

Hier sind Antworten zu all den Fragen, die du jemals zur Privathaftpflichtversicherungen hattest, aber nie stellen konntest.

Team LemonadeTeam Lemonade

Hast auch du dich endlich dazu durchgerungen und dir fix eine private Haftpflichtversicherung zugelegt? Supi, dann ist der erste Schritt getan. Trotzdem ist und bleibt die Privathaftpflicht ein Mysterium. Hält dir die Versicherung den Rücken frei, wenn du dein Handy ins Weinglas fallen lässt? Ist dein:e Partner:in unter deiner Police mitversichert, auch wenn ihr nicht verheiratet seid? Wie sieht’s aus mit Rudi, deinem Hamster und flauschigen Lieblingsbuddie, – sind durch ihn verursachte Schäden an deiner Mietwohnung abgedeckt? 

Wir lassen keinen (Versicherungs-)Stein unumgedreht und  dringen ganz weit vor in die Materie der privaten Haftpflichtversicherung – damit wirst du zum Versicherungspro und weißt  100 Pro Bescheid, wann dich deine Privathaftpflicht aus dem Schlamassel zieht und wann … leider nicht.

Ein kleiner Vorgeschmack auf die Themenbereiche, die wir abdecken werden:

Allgemeine Fragen á la was genau wird von der Privathaftpflicht abgedeckt & was nicht?

Was genau deckt die Privathaftpflichtversicherung alles ab?

Die private Haftpflichtversicherung versichert Personen- und Sachschäden, und zwar, wenn diese aus Unachtsamkeit passiert sind. Sie schützt dich im Konkreten, solltest du aus Versehen andere aufgrund deines fahrlässigen Verhaltens verletzen, oder deren Sachen beschädigen bzw. zerstören. Und was genau bedeutet ‘Fahrlässigkeit’? Es ist die Rede von fahrlässigem Verhalten, wenn du unachtsam oder rücksichtslos handelst und es dadurch zum Schaden/ Verletzungen kommt. Man unterscheidet zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Fälle von leichter Fahrlässigkeit beschreiben Situationen, in denen die du Folgen deines Handelns nicht vorhersehen konntest, während grob fahrlässige Vorfälle die sind, in denen du die Sorgfaltspflicht in besonders hohem Maße verletzt hast. Beide Fälle werden in der Regel vom Haftpflichtversicherer abgedeckt.

Wenn jemand also aufgrund eines fahrlässig von dir verursachten Schadens einen Schadensersatzanspruch gegen dich geltend macht (OMG!), überprüft dein Versicherer, ob dieser auch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt deine private Haftpflichtversicherung den Anspruch ab — notfalls auch vor Gericht. Trägst du jedoch die Verantwortung für den Vorfall, zahlt deine Versicherung die damit verbundenen Kosten. 

Um das Ganze etwas greifbarer zu machen, stell dir folgendes vor: Du bist komplett in die WhatsApp-Unterhaltung mit deinem Bff vertieft (classic), gehst aus Versehen bei Rot über die Ampel und ein:e Fahrradfahrer:in muss kurzfristig ausweichen und baut deinetwegen einen Unfall. Er:sie verletzt sich leicht und ruiniert außerdem das teure Carbon-Rennrad. Die private Haftpflicht würde für anfallende Kosten aufkommen, wie beispielsweise für die Kosten des Bikes, einer möglichen Behandlung im Krankenhaus und Schmerzensgeld aufgrund entstandener Verletzungen.

Welche Schäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Achtung, das Folgende ist wichtig: Die Privathaftpflicht übernimmt keine 

  • Verletzungen und Schäden, die du dir selbst zugefügt hast
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden, die gewöhnlich durch andere Versicherungsarten (wie Kfz-, Boots-, Jagd- oder Berufshaftpflicht) abgedeckt sind
  • Schäden, die du anderen Personen, die unter deiner Police mitversichert sind (zum Beispiel deinem:deiner Partner:in), zufügst
  • sowie Schäden, die im Zusammenhang mit der Begehung einer vorsätzlichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit stehen.

Ist die Privathaftpflichtversicherung eigentlich… Pflicht? 

Die kurze Antwort ist: Nope. Bei der privaten Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Das ‘Pflicht’ in Privathaftpflicht bedeutet, dass du „verpflichtet bist zu haften”, sollten andere, oder deren Eigentum durch dich zu Schaden kommen. Obwohl’s vollkommen freiwillig ist, ist es jedoch durchaus ratsam sich eine private Haftpflichtversicherung zuzulegen. Denn seien wir mal ehrlich: Ab und zu wird es echt brenzlig im Leben und es hilft, wenn du dann abgesichert bist. Außerdem verlangen einige zukünftige Vermieter:innen den Nachweis einer Privathaftpflicht- sowie Hausratversicherung. Diese Klausel im Mietvertrag ist rechtlich gesehen unwirksam – doch aufgrund des hart umkämpften Wohnungsmarkts ist es definitiv besser, den Nachweis bringen zu können – schon allein, damit potenzielle Vermieter:innen dich nicht von vornherein aussortieren.

Gut zu wissen: Es gibt ein paar Haftpflichtversicherungen, die du in der Tat abschließen musst (sogenannte Pflichtversicherungen). Bist du stolzer Besitzer eines fahrbaren Untersatzes – nein, es ist hier nicht die Rede von deinem schicken Oldschool-Drahtesel -, benötigst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem musst du, wenn du einen Beruf mit viel Angriffsfläche nach außen hast, wie beispielsweise Architekt:in oder Ärzt:in, eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. 

Unter welchen Bedingungen kann ich mein:e Partner:in unter meiner Police mit versichern?

Super simpel – du kannst deine:n Partner:in unter deiner Versicherungspolice mitversichern, wenn ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Bei manchen Versicherern wählt man dazu ganz einfach einen Partner- oder Familientarif aus und der:die Partner:in ist direkt mitversichert. Bei anderen wiederum gibst du ganz einfach deine bessere Hälfte bei Versicherungsabschluss an (oder noch nachträglich, wenn ihr gerade erst zusammengezogen seid). Gut zu wissen: In der Regel müsst ihr nicht verheiratet sein, um euch dieselbe Privathaftpflichtpolice zu teilen – die Voraussetzung ist wie schon gesagt das gemeinsame Zuhause.

Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Co.

Für welchen Betrag kommt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel auf?

Läuft alles glatt und dein Versicherer genehmigt den von dir verursachten Schaden (jippie), wird in der Regel der sogenannte Zeitwert übernommen. Stell’ dir diesen ganz einfach als den „Ebay Preis” der beschädigten/ zerstörten Sache(n) vor. Also das, was ein Secondhand-Gegenstand von gleicher Machart und Modell heute kosten würde –  unter Berücksichtigung seiner Wertminderung mit der Zeit aufgrund von Alter, Abnutzung und Verschleiß.

Ob die Privathaftpflicht wirklich immer den Zeitwert übernimmt, fragst du dich. Jein. Hast du eine Selbstbeteiligung gewählt, fällt die Zahlung an dich etwas geringer aus. Dann gilt nämlich: Schadenszahlung gleich Zeitwert minus Selbstbeteiligung. Hast du einen Schaden von 1.000 Euro verursacht und einen Selbstbehalt von 300 Euro gewählt, kommt die Versicherung für insgesamt 700 Euro auf. Die Upside? Verpflichtest du dich dazu, einen gewissen Teil eines möglichen Schadens selbst zu übernehmen, dankt es dir dein Versicherer mit einer niedrigeren Versicherungsprämie.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme/ Deckungssumme sein? 

Das ist ‘ne echt gute Frage … für die es leider keine perfekte Antwort gibt. Generell gesehen existieren Deckungssummen von 2 bis zu 50 Mio. Euro (Say what?!). 

Was sagen die Expert:innen? Dem Handelsblatt zufolge, raten diese, sich auf eine Mindestdeckung von 5 Mio. Euro festzulegen, um mögliche Deckungslücken zu vermeiden.

Wie kann ich meinen monatlichen Versicherungsbeitrag reduzieren?

Ganz easy, nämlich durch die Wahl einer Selbstbeteiligung

Was das ist? Wir haben es weiter oben schon angedeutet, aber definieren den Begriff hier gerne nochmal in Kurzform: Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt oder Eigenanteil genannt, ist der Geldbetrag, den du beim Kauf deiner Versicherungspolice auswählst und der anschließend von allen zukünftigen Schadenszahlungen pro Schadensfall abgezogen wird. Stell’ sie dir als deine persönliche Beteiligung am Schaden oder Verlust vor. Du verpflichtest dich im Falle eines Schadens zu X Euro, und deine Versicherung übernimmt den Rest der Schadenszahlung. 

Generell gesehen gilt: je höher deine gewählte Selbstbeteiligung, desto niedriger dein monatlicher (oder jährlicher) Versicherungsbeitrag. Gilt auch andersrum: Wenn du keine oder nur eine geringe Selbstbeteiligung wählst, fällt deine Prämie in der Regel höher aus. 

Übrigens kannst du bei Lemonade eine Selbstbeteiligung zwischen 0 und 500 Euro auswählen. 

Beschädigung fremder Sachen durch Haustiere

Sind Schäden, die mein Haustier verursacht hat, gedeckt?

Generell gesehen werden Schäden, die von Haustieren verursacht wurden, von vielen privaten Haftpflichtversicherung übernommen (pheww). Wenn also dein Kaninchen die Holzdielen deiner Mietwohnung annagt, kommt in der Regel deine Privathaftpflicht dafür auf. Aber überprüfe in diesem Fall, ob deine Police sogenannte Mietsachschäden abdeckt. 

Doch es gibt Ausnahmen: Schäden, die durch einen Hund, ein Pferd oder ein Wildtier verursacht wurden wenn du ein solches Tier selbst hältst oder es sich ständig in deiner Obhut befindet, sind normalerweise nicht abgedeckt. Zertifizierte Begleithunde sind davon in der Regel ausgenommen. Doch auch hier gibt’s Unterschiede zwischen den Anbietern, und es lohnt sich ein kurzer Blick ins Kleingedruckte.

Kann ich meinen Hund unter der Privathaftpflichtversicherung mitversichern?

Leider nein. Du kannst deinen Hund niemals unter deiner Privathaftpflichtversicherung mitversichern, auch wenn das wirklich praktisch wäre. Um deinen geliebten Vierbeiner voll abzudecken, musst du dir deine spezielle Haftpflichtversicherung für Hunde zulegen. In manchen Bundesländern handelt es sich hierbei sogar um eine Pflichtversicherung. Check’ am besten, ob das in deiner Gegend auch der Fall ist. Oder hol’ dir direkt die spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung – ist definitiv beruhigend, im Fall der Fälle geschützt zu sein. 

Private Haftpflichtversicherung FAQ

Schäden an meinen Sachen vs. Sachen anderer

Was passiert, wenn ich aus Versehen meine eigenen Sachen beschädige / zerstöre?

Im short: Bei der Haftpflicht geht’s immer um fremde Sachen. Schäden, die du selbst an deinem eigenen Kram verursachst, werden von deiner privaten Haftpflicht nicht übernommen. Kippst du also aus Unachtsamkeit das Glas Malbec über dein cremefarbenes Sofa oder lässt dein Lieblingsblümchengeschirr fallen, hält dir in der Regel niemand den Rücken frei, auch keine Alternativversicherung. Dann heißt es leider – Missgeschicke passieren – sogar den Besten von uns.

Was passiert, wenn jemand, der unter meiner Police versichert ist, einen Schaden an meinen Sachen verursacht? 

Hier gilt dasselbe Prinzip wie für einen Eigenschaden (Recap: dem Schaden, den du an deinen eigenen Sachen verursacht hast). Dieser wird nicht von deiner Police abgedeckt und du bleibst höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen. Lässt also dein:e Partner:in, die unter derselben Police wie du versichert ist, aus Versehen deinen Laptop fallen und das Display zerspringt, ist das nicht versichert. 

Dasselbe gilt natürlich andersrum genauso: Schäden oder Verletzungen, die du Personen zufügst, die unter deiner Versicherungspolice versichert sind, werden auch nicht von deinem/ eurem Versicherer abgedeckt. 

Was passiert, wenn ich geliehene oder gemietete Gegenstände beschädige?

Schäden an Gegenständen, die du ausgeliehen hast, werden in der Regel nicht von deiner privaten Haftpflicht übernommen. Wenn du dir also die Playstation deiner Kollegin ausleihst (Hallo neues Corona-Hobby!) und schüttest aus Versehen Milchkaffee drüber, dann musst du selbst für den Schaden geradestehen. 

Anders sieht es hingegen bei gemieteten Gegenständen aus: Dein Versicherer übernimmt in der Regel Schäden an Gegenständen, die du gemietet hast. Check’ jedoch, inwieweit sogenannte Mietsachschäden (aka Schäden an einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus und deren Einrichtungsgegenständen) versichert sind.

Was ist, wenn ich aus Versehen ein Familienmitglied verletze oder deren Sachen einen Schaden zufüge? Wird das von der Privathaftpflicht übernommen?

Die Kurzantwort ist erstmal: „Ja”. Fügst du einem deiner Familienmitglieder oder deren Sachen unabsichtlich einen Schaden zu (wir hoffen, das passiert nie!), hält dir in der Regel deine Privathaftpflichtversicherung den Rücken frei. Anders sieht’s jedoch aus, wenn ihr beide im selben Haushalt wohnt. Dann bleibst du auf den entstandenen Kosten sitzen – sogar, wenn dein Familienmitglied und du euch keine Versicherung teilt, sondern jede:r von euch eine eigene Police hat. 

Mein Kind hat einen Schaden verursacht – was nun?

Mein Kind unter 7 Jahren hat einen Schaden verursacht. Kommt die Privathaftpflicht dafür auf?

Kinder unter 7 Jahren gelten als deliktunfähig. Das heißt im Klartext, dass sie nicht für einen von Ihnen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden können, da sie sich den Folgen ihres Handelns (noch) nicht bewusst sind. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bezüglich Deliktunfähigkeit bei 10 Jahren.

Doch was genau heißt das, wenn es nun wirklich mal zum Schadensfall kommt und deine Police Deliktunfähigkeit nicht explizit abdeckt?

Stell’ dir folgendes Szenario vor: Deine sechsjährige Tochter schießt aus Versehen mit ihrem Fußball ein Loch ins Wohnzimmerfenster eures Nachbarn. Da sie in die Gruppe der deliktunfähigen Personen fällt, hat dein Nachbar kein Recht auf Schadenersatz. Fordert er diesen trotzdem an, wehrt deine Privathaftpflichtversicherung, den Fall für dich ab (notfalls auch vor Gericht). Wahrscheinlich würde dein Nachbar in diesem Szenario also die Kosten der Fensterreparatur selbst übernehmen müssen. Doch die Realität sieht oft anders aus: Als Elternteil fühlst du dich meist verpflichtet, für die Fehler deiner Sprösslinge geradezustehen. Demnach kommen viele Eltern trotzdem für den entstandenen Schaden auf, besonders, wenn sie die Geschädigten selbst kennen.

Um das Ganze noch etwas zu verkomplizieren: Der eben beschriebene Fall mit deiner Tochter und dem Fußball könnte ganz anders aussehen, solltest du oder ein anderes Elternteil nicht persönlich mit dabei gewesen sein. Wie nochmal? Wenn Eltern die sogenannte Aufsichtspflicht verletzen, und ihre Kleinen für einige Zeit aus den Augen lassen, müssen sie in der Regel für den entstandenen Schaden ihrer Kinder haften. Doch wann beginnt die Verletzung der Aufsichtspflicht? Ein solcher Fall muss immer einzeln betrachtet und die Begleitumstände genauer unter die Lupe genommen werden. Man kann also nicht mit Eindeutigkeit sagen, ob die Eltern nun haftbar gemacht werden können, oder nicht – sondern muss dies von der individuellen Situation abhängig machen. 

Eines ist jedoch wichtig: Wirf einen Blick in die Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Bei manchen Anbietern sind deliktunfähige Kinder / Personen in der Versicherungspolice automatisch mit inbegriffen. Bei anderen kann dies durch einen Zusatz, der sogenannten Deliktunfähigkeitsklausel, geschehen.

Sind Student:innen unter der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern geschützt?

Die undifferenzierte Antwortet lautet erstmal: Ja. Natürlich nur, wenn die Eltern im Besitz einer Familienhaftpflichtversicherung sind. Doch der Fall ist nicht vollkommen schwarz-weiß. Auch hier gibt’s besonderes Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit der elterliche Haftpflichtschutz  zusätzlich den erwachsenen Spross mit einschließt. In den folgenden Fällen greift die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern auch für Student:innen: 

  • Studienkandidat:innen, die noch auf Ihr Studium warten.
  • Während der sogenannten Erstausbildung bzw. dem Erststudium: Bachelor und direkt anschließender Master gelten übrigens als ein Erststudium. Was zählt, ist, dass keine größeren Pausen zwischen den beiden Abschlüssen liegen, sowie der:die Student:in nicht zwischenzeitig erwerbstätig ist und sich ein eigenes Einkommen sichert.
  • Solange Student:innen unverheiratet sind.
  • Manche Versicherer setzen deine Altersgrenze von 25 Jahren – anschließend müssen sich Student:innen eine eigene Haftpflichtversicherung zulegen.

Während des FSJs fällt der erwachsene Spross übrigens auch unter die  Familienhaftpflichtversicherung der Eltern. Auch, wenn die Studienanwerber:innen nach dem Abi erstmal bis zu einem Jahr arbeitslos sein sollten. 

Spezifische Versicherungsfälle & Schäden im Straßenverkehr

Sind sogenannte Gefälligkeitsschäden gedeckt?

Es ist von einem Gefälligkeitsschaden die Rede, solltest du einer anderen Person aushelfen und diese wird dabei verletzt oder ihre Sachen beschädigt/ zerstört. In diesem Fall kommt es noch nicht mal darauf an, ob es sich um Freund:innen oder Bekannte handelt oder jemanden, den du schlichtweg gar nicht kennst. 

Im Endeffekt ist es so, dass du und die andere Person durch deine Hilfeleistung einen unsichtbaren Pakt eingeht. Du tust ihm:ihr komplett freiwillig und ohne Bezahlung etwas Gutes.  Wenn nun das Worst-Case-Szenario eintritt und etwas oder jemand kommt zu Schaden, kannst du nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Und so muss die private Haftpflichtversicherung dich rechtlich gesehen nicht schützen und demnach nicht für den Schaden aufkommen. 

Also muss dein Kumpel, dessen Retro-Plattenspieler du während des Umzugs unabsichtlich fallengelassen hast, selbst für den Schaden aufkommen? Ja, es kann definitiv vorkommen, dass dein Kumpel in den sauren Apfel beißen und den Plattenspieler von seinem eigenen Geld ersetzen muss. 

Gut zu wissen: Es gibt zwei Fälle, in denen die private Haftpflichtversicherung aktiv wird, auch wenn es sich um einen klaren Gefälligkeitsschaden handelt. Bei grober Fahrlässigkeit, und wenn deine Police eine sogenannte Gefälligkeitsschaden-Klausel beinhaltet. Auch hier hilft ein Blick in deine Versicherungspolice. 

Versichert die Privathaftpflicht Schäden, die ich mit meinem Auto anrichte?

Nope – die Privathaftpflicht deckt keine Schäden, die du mit deinem Auto verursacht hast. Diese fallen klar in den Einzugsbereich deiner Kfz-Versicherung. Solltest du selbst stolze:r Autobesitzer:in sein, hast du diese Versicherung bereits, denn sie gehört zur Gruppe der Pflichtversicherungen. Kommt es nun hart auf hart und du beschädigst die Dinge anderer mit deinem Auto, solltest du den Schaden direkt bei deinem Kfz-Versicherer melden. 

Sind Schäden, die ich mit meinem E-Bike verursache, gedeckt? 

Privathaftpflichtversicherung Fahrrad

Das kommt auf die Art des Elektrofahrrads an. Das elektrische Fahrrad kann in drei weitere Kategorien unterteilt werden : 1. Pedelec, 2. S-Pedelec und … 3. E-Bike (nanu!). Und wo liegen die Unterschiede zwischen den drein?

In short: Der Motor des Pedelecs (dem Liebling der Elektrofahrräder) ist auf eine Leistung von max. 250 Watt begrenzt und kann dich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. Beim S-Pedelec erhältst du Unterstützung von bis zu 45 km/h. Das E-Bike ist dem regulären Fahrrad am unähnlichsten, und eher selten auf deutschen Straßen gesehen. Meistens reicht für das E-Bike ein Knopf oder das Drehen der Lenkgriffe, um den Motor zu starten.

Und wie sieht’s mit der Deckung der Privathaftpflicht aus? 

Schäden durch Pedelecs werden von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt, während das bei S-Pedelecs und E-Bikes nicht der Fall ist.

Wie sieht es aus mit (privaten) Drohnen? 

Was passiert beispielsweise, wenn deine neues Lieblingsspielzeug im Sturzflug ein geparktes Auto beschädigt? 

First things first: Hast du eine Drohne, bist du generell dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für diese abzuschließen. Das gilt übrigens für alle Luftfahrzeuge, aka Flugobjekte, die sich frei am Himmel bewegen. 
Bei manchen Privathaftpflichtversicherern sind Schäden, die durch Drohnen entstanden sind, mit eingeschlossen. Jedoch ist dies nicht für alle Anbieter der Fall. Überprüfe unbedingt vorher deine Police – wenn kein Versicherungsschutz für Drohnen enthalten ist, musst du eine extra Drohnenhaftpflichtversicherung abschließen.

Kategorie Schlüssel(-verlust)

Übernimmt es die private Haftpflicht, wenn ich den Schlüssel zu meiner Mietwohnung verliere/ das Schloss ersetzen muss?

Das kommt darauf an. Wenn Schlüsselverlust in deiner Police aufgezählt wird, dann übernimmt deine Privathaftpflicht den sogenannten„Verlust fremder Schlüssel”, wie beispielsweise den Schlüssel zu deiner Mietwohnung. Also auch hier einen Blick ins Kleingedruckte werfen, um zu überprüfen, ob Schlüssel explizit erwähnt werden. Handelt es sich um eine gute private Haftpflichtversicherung, ist Schlüsselverlust in der Tat meistens mit inbegriffen. Sobald dies der Fall ist, macht es für die Privathaftpflicht übrigens keinen Unterschied, ob dein Schlüssel für deine Mietwohnung verloren gegangen ist, oder geklaut wurde. Sie hält dir in beiden Fällen den Rücken frei und übernimmt anfallende Kosten wie beispielsweise den Austausch des Schlosses oder der gesamten Schließanlage. Gut zu wissen: Zu den Policen, in denen dieser Part fehlt, kann man Schlüsselverlust normalerweise als Zusatzbaustein mit einem kleinen Aufpreis hinzufügen. 

Schlüsselverlust Privathaftpflicht

Schlussanmerkung

Wir hoffen, dass wir alle deine Top-Fragen rund um das faszinierende Topic der privaten Haftpflichtversicherung klären konnten. 

Stay safe –  wir hoffen, dass es so bald zu keinem (Haftpflicht-)Schaden kommt!

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