Personenschaden

Es handelt sich um einen Personenschaden, wenn ein Mensch durch unabsichtliches Verhalten Dritter zu Schaden gekommen ist.

Team LemonadeTeam Lemonade

Wie es der Name schon sagt, handelt es sich um einen Personenschaden, wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Dieser kann durch unabsichtliches Verhalten Dritter oder durch andere, externe Faktoren verursacht werden. Wir konzentrieren uns in diesem Eintrag auf ersteres.

Was genau ist ein Personenschaden?

Der Personenschaden stellt eine von drei möglichen Schadensarten dar. Er steht im Gegensatz zum Sachschaden, bei dem Dinge beschädigt oder zerstört werden und dem echten Vermögensschaden, bei dem ein direkter finanzieller Verlust entsteht.

Doch wie genau sieht ein solcher Schaden in der Praxis aus? Man kann Schäden, die Personen betreffen, in drei Kategorien unterteilen: 

  • Verletzung
  • Gesundheitsschädigung
  • Tod

Niemand ist perfekt und leider kann es passieren, dass andere Menschen durch unser unachtsames Verhalten zu Schaden kommen (wir drücken natürlich die Daumen, dass das nie passiert!).

Ein bisschen Hintergrundwissen: Paragraf 842 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt solche Fälle. Er sieht vor, dass jemand, der in seiner körperlichen Gesundheit eingeschränkt wurde, Anspruch darauf hat, dass sein vorheriger Zustand wieder hergestellt wird. Und zwar so, wie es vor dem Schadensereignis war. Etwas vereinfacht: Solltest du jemanden verletzt haben, kann diese:r verlangen, dass alles dafür getan wird, dass er:sie den gesundheitlichen Zustand vor dem Unfall wiedererlangt.

In der Praxis kann es also passieren, dass von dir als dem:der Schädiger:in Schadenersatz gefordert wird, wenn du aus Versehen andere verletzt hast. Die Höhe der Forderungen hängt logischerweise vom Umfang des Schadens ab. 

Hast du vorausgeplant, und dir eine Haftpflichtversicherung zugelegt (mit Lemonade geht das übrigens im Nullkommanix), kommt diese in der Regel für solche Fälle auf. Aber geh’ am besten auf Nummer sicher, und wirf einen Blick in deine Versicherungsbedingungen, um zu checken, was genau unter deiner Police abgedeckt ist.

Welche Versicherungen decken Personenschäden ab?

Die Kurzform: In der Regel kommt die Privathaftpflicht, die Berufshaftpflicht oder die Kfz-Haftpflicht für von dir verursachte Personenschäden auf. 

Dies hängt davon ab, in welchem Kontext der Schaden/ die Verletzung entstanden ist:

Lass’ uns gemeinsam tiefer in die verschiedenen Versicherungsarten eintauchen.

Personenschäden im Kontext der Privathaftpflichtversicherung

Wenn du anderen im privaten Kontext einen Schaden zufügst, dann musst du dafür geradestehen. Und zwar mit allem, was du hast – also faktisch mit deinem gesamten Hab und Gut. Fällt der Schaden hoch aus – im Fall eines Personenschadens gar nicht so unwahrscheinlich – steckst du möglicherweise ziemlich in der Klemme. 

Und hier kommt die Privathaftpflicht ins Spiel…

Stell’ dir folgendes Szenario vor: Du bist mit deinem neuen schicken E-Bike unterwegs und plötzlich ist da ein Kind in deiner Fahrspur. Du weichst flix aus. Puh, gerade noch geschafft. Doch leider hast du dich zu früh gefreut – du prallst mit einem anderen Fahrradfahrer zusammen, der vom Drahtesel fällt und sich das Handgelenk bricht. 

Wenn diese Personen einen Schadensersatzanspruch (OMG!) an dich stellt, dann musst du für den entstandenen Schaden geradestehen. Hast du jedoch eine Privathaftpflichtversicherung, zahlt diese in der Regel den Schadenersatz für dich. Oder, wehrt einen nicht gerechtfertigten Anspruch gegen dich ab – notfalls auch vor Gericht. 

Um das Ganze noch etwas spannender zu gestalten, kann der Personenschaden – so wie oben schon kurz angeschnitten – noch einen Vermögensschaden mit sich bringen. 

Der Kollege von weiter oben, der sich während des Unfalls mit dir und deinem Bike das Handgelenk gebrochen hat, arbeitet als Freelancer-Copywriter und kann aufgrund seiner Verletzung mehrere Wochen lang seinem Job nicht nachkommen. 

Die finanziellen Einbußen, die das mit sich bringt, werden in der Regel auch von der Privathaftpflicht übernommen. 

Bisher haben wir klargestellt, dass die Privathaftpflicht für Schadenersatz aufkommt – und für Vermögensschäden, die ein Personenschaden möglicherweise mit sich bringt. Du fragst dich eventuell was genau das jetzt bedeutet. Lies gerne weiter.

Wofür genau kommt die Privathaftpflicht bei einem Personenschaden auf?

Im Klartext können Schäden, bei denen Personen verletzt werden, in die Millionen gehen – demnach wird auch die Versicherungssumme der privaten Haftpflicht in der Regel ziemlich hoch angesetzt (bei Lemonade liegt diese bei 5 oder 10 Mio. Euro). 

Doch was wird in der Regel übernommen, wenn jemand durch dich, also dein unachtsames Verhalten, verletzt – oder (wir wollen gar nicht daran denken) getötet wird?

Für folgende Fälle kommt die private Haftpflicht normalerweise auf:

  1. Rettung der verletzten Person/ Bergung im schlimmsten aller Fälle
  2. Ärztliche Behandlungskosten – Krankenhausaufenthalt, Medikamente etc.
  3. Schmerzensgeld – „Wiedergutmachung”  aller körperlichen und seelischen Schmerzen, die die verletzte Person erlitten hat
  4. Verdienstausfall – falls die:der Betroffene eine Zeitlang nicht arbeiten kann
  5. Rentenzahlungen – falls die betroffene Person nie wieder arbeiten kann
  6. Beerdigungskosten und mögliche Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene

Gut zu wissen: Deine Privathaftpflicht deckt nicht nur Fälle ab, bei denen du durch dein fahrlässiges Verhalten anderen einen Schaden zugefügt hast, sondern auch, sollten Personen, die unter deiner Police mitversichert sind (wie z.B. deine bessere Hälfte), andere verletzt haben. 

Doch Achtung: Nicht versichert sind Fälle, bei denen du dich selbst aus Tollpatschigkeit verletzt hast, oder mitversicherte Personen durch dich zu Schaden gekommen sind. Die Privathaftpflicht deckt immer nur andere und deren Sachen ab, keine sogenannten Eigenschäden.

Doch wie sieht es aus, wenn du andere verletzt, während du deine Arbeit verrichtest? Erfahr’s im nächsten Absatz.

Personenschäden im Kontext der Berufshaftpflichtversicherung

Diese Art von Schäden kommen oftmals in Berufsgruppen vor, die sich durch  häufigen Kund:innenkontakt auszeichnen. Aus diesem Grund gehört die Berufshaftpflichtversicherung für einige Berufsgruppen, wie beispielsweise für Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen, zur Gruppe der Pflichtversicherungen. 

Wie sähe ein Schadenszenario aus, bei dem deine Berufshaftpflicht für dich einspringen würde?

Stell’ dir folgende Situation vor: Ein Sanitäter holt bei einem Einsatz eine schwer verletzte Patientin ab und ihm rutscht aus Versehen die Liege – mit dieser on top – aus der Hand. Das Leben der Patientin wird durch den Einsatz zwar gerettet, aber diese hat sich durch den Sturz von der Trage die Hüfte gebrochen.  Die Patientin fordert Schadensersatz – bzw. Schmerzensgeld. Außerdem kann sie ein paar Wochen lang nicht sitzen und verlangt aus diesem Fall zusätzliche Verdienstausfallszahlungen – also, dass du für ihr verpasstes Gehalt als unabhängige Unternehmerin aufkommst. 

Werfen wir nun einen Blick auf den letzten Fall: die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Personenschäden im Kontext Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn eine Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wird, den du mit deinem Auto verursacht hast, dann ist das ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist übrigens für alle Autobesitzer:innen Pflicht – besitzt du einen fahrbaren Untersatz, hast du sie also bereits.

Die Kfz-Haftpflicht deckt Situation/ Verkehrsunfälle ab, bei denen Personen, die sich mit dir im Auto befinden, verletzt werden, aber auch die, bei denen andere Verkehrsteilnehmer:innen, zu Schaden kommen.

Nur FYI – es geht auch hier immer um andere. Verletzt du dich selbst als Fahrer:in im Rahmen eines Verkehrsunfalls, ist das nicht unter der Kfz-Haftpflicht gedeckt.

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