Versicherte

Versicherte sind die Personen, die mit ihrer Versicherungspolice für Schadensfälle abgesichert sind und im Schadensfall die Versicherungszahlung erhalten.

Team LemonadeTeam Lemonade

In der Versicherungspolice einer Hausrat– oder Privathaftpflichtversicherung werden Personen als Versicherte bezeichnet, die den Versicherungsschutz erhalten.

Versicherte Person – ein Intro

Sagen wir, du bist in deine erste eigene Wohnung gezogen (Hooray!) und hast gerade eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ganz in Ruhe liest du dir deine Versicherungspolice durch und stößt immer wieder auf den Begriff „versicherte Person“ – das bist du und deshalb ist es auch wichtig zu wissen, was genau hinter diesem Begriff steckt.

„Versichert“ ist die Person, die von einer Versicherungspolice abgedeckt ist.

Während es sich bei versicherte Person und Versicherte:r um die gleiche Person handelt, muss das bei Versicherungsnehmer:in und Beitragszahler:in nicht zwangsläufig so sein. Wie jetzt? Keine Sorge, die folgenden Erklärungen bringen Licht ins Dunkel.

Versicherungsnehmer:in

Wer im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer:in aufgeführt ist, hat diesen Vertrag abgeschlossen, ist Inhaber:in der Versicherung und erhält die Versicherungspolice. Alle Rechte und Pflichten liegen bei dieser Person.

Versicherte Person

Die vertraglich vereinbarte versicherte Person erhält den Versicherungsschutz, also die Versicherungszahlung im Schadensfall. Das kann der:die Versicherungsnehmer:in sein oder auch Dritte. 

Beitragszahler

Wer bezahlt das Ganze? Hier ist nichts in Stein gemeißelt. Naja, ein wenig vielleicht, denn gesetzlich zur Zahlung verpflichtet ist erstmal der:die Versicherungsnehmer:in. Die versicherte Person kann das aber auch übernehmen. Je nachdem, wie es im Versicherungsvertrag festgelegt ist. 

Wer ist versichert und wer nicht?

Sowohl bei der Hausrat als auch bei der Privathaftpflichtversicherung können neben der versicherten Person weitere Personen mitversichert sein – du solltest sie lediglich bei Versicherungsabschluss angeben. 

Das ist möglich, wenn

  • du mit ihnen durch Heirat, Blutsverwandtschaft oder Adoption verbunden bist und
  • sie alle mit dir in einem Haushalt leben.

Wichtige Info: Kinder unter sieben Jahre sind schuld- bzw. deliktunfähig und können von vornherein für keine von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden.

Gut zu wissen: Lemonade deckt deine bessere Hälfte (nein, ihr müsst nicht verheiratet sein), Kinder oder Verwandte, mit denen du zusammenlebst, unter deiner Police ab, soweit du diese angibst. Achtung:  Es kann sein, dass für die zusätzlichen Mitversicherten höhere Beiträge anfallen. 

Doch wie sieht das Ganze aus, wenn die Personen, die mit dir zusammenleben, deine Mitbewohner:innen sind? Erfahre unten mehr. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Nannys oder Haushaltshilfen von deiner Hausrat oder Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Das ist aber kein Muss: Geh’ deshalb auf Nummer sicher und hol’ dir in diesem Fall weitere Informationen von deinem Versicherungsunternehmen ein.

Mein:e Partner:in zieht zu mir – was jetzt?

Alles kein Problem – sollte nur eine:r von euch eine Hausratoder Privathaftpflichtversicherung haben, könnt ihr die andere Person in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen lassen. Ihr habt beide eure eigenen Versicherungen? Auch kein Thema: Ihr könnt sie zusammenlegen, wobei in der Regel die ältere Police fortgesetzt wird. Wichtig ist: Euer Versicherungsunternehmen muss wissen, dass sich der Versicherungsschutz nun auf zwei Personen mit demselben Wohnsitz erstreckt.

 Nicht vergessen: Checkt den Wert eurer Besitztümer, wenn ihr zusammenzieht, und passt die Versicherungssumme der Hausratversicherung, also den Betrag, für den der Versicherer im Schadensfall aufkommt, dementsprechend an. Merke: die Deckungssumme wird die monatliche Beitragshöhe beeinflussen. 

Wie sieht es mit Mitbewohner:innen aus? 

Wenn du Hauptmieter:in der Wohnung und Versicherungsnehmer:in bist (kleiner Reminder: die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat), ist zwar dein gesamtes Hab und Gut vom Versicherungsschutz abgedeckt, das deiner Mitbewohner:innen allerdings nicht. Grundsätzlich gilt: Gegenstände sind in der Hausratversicherung versichert, wenn sie der Versicherungsnehmer:in gehören, selbst dann, wenn sie von der gesamten WG benutzt werden – zum Beispiel der Kühlschrank, den du gekauft hast. Bei manchen Versicherungsunternehmen besteht aber auch die Möglichkeit, die Namen deiner Mitbewohner:innen in den Versicherungsvertrag aufzunehmen und somit ist euer gesamter Hausrat safe. 

Bei der Privathaftpflichtversicherung sieht das alles ein wenig anders aus: Mitbewohner:innen sind weder mitversicherte Familienangehörige, noch stehen sie als versicherte Personen im Versicherungsvertrag. Sollte deine Mitbewohner:in bei eurer Hausparty zum Beispiel das Handy eines Gastes im Weinglas versenken, greift dein Versicherungsschutz nicht. Aus diesem Grund, bei Privathaftpflichtversicherungen am besten immer eine eigene abschließen.

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