Nachtzeitklausel

Die Nachtzeitklausel besagt, dass Fahrräder zwischen 22 und 6 Uhr nur in der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller gegen Diebstahl versichert sind.

Team LemonadeTeam Lemonade

Die Nachtzeitklausel ist Teil der Hausratversicherung, genauer gesagt der Fahrradklausel, und besagt, dass dein Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur gegen Diebstahl versichert ist, wenn es sich in deiner Wohnung oder in einem abgeschlossenen Keller/Fahrradabstellraum befindet.

Die Nachtzeitklausel erklärt

Die Nachtzeitklausel kann im Kontext deiner Hausratversicherung auftauchen und bezieht sich auf den Schutz deines Fahrrads. 

Grundsätzlich ist dein Fahrrad (dazu zählt auch ein Lastenrad und ein elektrisches Fahrrad bis 250 Watt) in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl mitversichert. Möchtest du dein Bike jedoch zusätzlich gegen einfachen Diebstahl versichern, solltest du checken, ob deine Hausratpolice eine Fahrradklausel enthält oder ob du sie eventuell hinzufügen möchtest (soweit das möglich ist). Der Extra-Fahrradschutz versichert dein Bike gegen Diebstahl von anderen Orten als deinem Zuhause. Und hier kommt die Nachtzeitklausel ins Spiel.

Aufgrund der Nachtzeitklausel, die Teil mancher Versicherungspolicen ist, gilt der Extra-Diebstahlschutz nicht für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Es sei denn, dein Bike befindet sich in deiner Wohnung, in einem abgeschlossenen Kellerabteil/Fahrradabstellraum oder in Gebrauch. Heißt im Klartext: Abgeschlossen vor deiner Haustür ist es nicht versichert, abgeschlossen vor der Haustür deiner Freund:innen aber schon – du warst schließlich unterwegs und es war in Gebrauch.

Klingt strange? In der Tat. Deshalb sind Nachtzeitklauseln in modernen Versicherungsverträgen größtenteils ein Relikt der Vergangenheit. Keine große Überraschung, schließlich gab es immer wieder Probleme mit der Auslegung, wenn es tatsächlich mal zum Schadensfall kommt. Wie sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn ich mein Fahrrad um 21 Uhr vor meiner Haustür abstelle und abschließe, um 23 Uhr möchte ich in eine Bar und das Fahrrad ist weg? Wenn nicht gerade zufällig Zeug:innen in der Gegend waren, kann niemand genau sagen, wann das Fahrrad gestohlen wurde und ob die Nachtzeitklausel greift oder nicht.

Gegen Fahrraddiebstahl absichern

Grundsätzlich ist dein Drahtesel in Hausratversicherungen inklusive Fahrradklausel gegen Diebstahl mitversichert, solange du deine Obliegenheit (aka Pflichten als Versicherungnehmer:in) erfüllst und es abschließt. Sollte in deiner Versicherungspolice allerdings die Nachtzeitklausel auftauchen, greift dein Versicherungsschutz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dein Fahrrad wird aus einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage gestohlen (Einbruchdiebstahl).
  • Dein Fahrrad hat ein eigenständiges Fahrradschloss. Viele Fahrräder haben ein fest verbautes Rahmenschloss, das oft nicht ausreicht. Deshalb investierst du am besten in ein zusätzliches robustes Fahrradschloss.
  • Wenn es einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum gibt, bist du dazu verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen und dein Fahrrad noch dazu mit einem zusätzlichen Fahrradschloss abzuschließen.

Du hast fleißig alle deine Obliegenheiten eingehalten, dein Fahrrad ab- und eingeschlossen und trotzdem ist es am nächsten Morgen weg? In so einem Fall erhältst du Schadenersatz, meistens in Höhe des Wiederbeschaffungswerts/ Neuwerts deines Fahrradmodells. Doch Achtung: Bei manchen Versicherungen werden Fahrradschäden (inklusive Diebstahl) nur bis circa 2.000 € abgedeckt. Solltest du also ein hochwertiges Mountainbike oder Rennrad dein Eigen nennen, empfehlen wir dir, den Versicherungsschutz in deiner Police zu erhöhen oder eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Im nächsten Absatz gibt’s mehr Infos dazu.

Fahrradversicherungen – lohnt sich das?

Wenn du in deiner Hausratversicherung tatsächlich noch eine Nachtzeitklausel entdeckst, kannst du sie gegen einen Mehrbeitrag herausnehmen. Das ist wohl die einfachste Methode und zu empfehlen, wenn du dein Bike zwar liebst, es dich aber lediglich von A nach B bringt und der Wert nicht sehr hoch ist. Dein Fahrrad ist dein loyaler Partner-in-Crime und dein kostbarstes Eigentum? Dann check’ hier gleich weitere Möglichkeiten, es gegen Diebstahl abzusichern.

Änderung in der Police

Wie oben schon erwähnt, decken manche Versicherungsunternehmen Fahrradschäden nur bis circa 2.000 € ab. Dein Bike ist mehr wert? Dann checke mit deinem Versicherer, ob du diesen Betrag in der Police erhöhen kannst.

Extra Fahrradversicherung

Dich zieht es regelmäßig mit dem Mountainbike in die Berge oder du bist gern mit deinem Rennrad unterwegs? Dann lohnt es sich, über eine extra Fahrradversicherung nachzudenken, denn dein Bike ist möglicherweise sehr viel wert. Natürlich entstehen durch eine weitere Versicherungsprämie zusätzliche Kosten, doch Punkte wie diese können durch eine Fahrradversicherung abgedeckt werden:

  • Umfassender Schutz gegen Diebstahl
  • Übernahme von Reparatur- und Unfallkosten
  • Sturzschäden, Materialfehler, unsachgemäße Handhabung
  • Auslandsschutz und Pick-Up-Service im Urlaub
  • Radsportveranstaltungen und -training
  • Downhill-Fahrten
  • Pannenhilfe vor Ort

Und last but not least: Check’ am besten bei deinem Versicherungsunternehmen, ob sich dein Versicherungsbeitrag verändert, solltest du dein Rad codieren lassen. Das kannst du ganz einfach bei der Polizei oder deiner Gemeinde machen. Dabei wirst du als Eigentümer:in deines Bikes registriert und sollte es gestohlen werden und irgendwo wieder auftauchen, kann man dich ganz easy ausfindig machen.

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