Schadensminderungspflicht
Schadenminderungspflicht bedeutet, dass du als Geschädigte:r im Schadensfall dafür sorgen musst, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich ausfällt.
Schadenminderungspflicht bedeutet, dass du als Geschädigte:r im Schadensfall dafür sorgen musst, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich ausfällt.
Sollte es zu einem Schadensereignis kommen, das unter deiner jeweiligen Versicherungspolice abgedeckt, ist, erhältst du in der Regel Schadensersatz von deinem Versicherer. Im Gegenzug musst du als Versicherte:r gewisse Pflichten erfüllen. Sogar dann, wenn du selbst Geschädigte:r bist, also diejenige:derjenige deren:dessen Sachen, Wohnung oder Haus zerstört oder beschädigt wurden. Hierunter fällt die sogenannte Schadensminderungspflicht, auch Schadensminderungsobliegenheit (OMG!) genannt. Im Konkreten sieht diese vor, dass du im Schadensfall dazu beitragen musst, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich ausfällt – und zwar, damit deine Versicherung komplett für diesen aufkommt und keine Kürzungen der Versicherungszahlung vornimmt.
Es gehört zur Pflicht des Geschädigten, nach Entstehung des Schadens direkt darauf hinzuweisen, dass ein mögliches Risiko eines noch schlimmeren Schadens besteht, sollten keine angemessenen Schritte zur Schadensminimierung in die Wege geleitet werden. Außerdem sieht die Schadensminderungspflicht zusätzlich vor, dass du selbst zu zumutbaren Maßnahmen greifst, um den Schaden einzuschränken. Zur Geringhaltung dessen kannst du beispielsweise, je nach Art des Vorfalls, Personen oder Sachen in Sicherheit bringen, den Klempner rufen oder kleine Feuer sofort löschen. In der Regel gestattet dir der Versicherer sogar, dass du mit diesen Maßnahmen verbundene Kosten, die du für angemessen und notwendig erachtest, mit in deine Schadensmeldung aufnimmst.
Logo – sich einfach zurücklehnen und dabei zuschauen, wie der Schaden immer größere Ausmaße annimmt, geht natürlich nicht ohne Folgen. Solltest du dies dennoch tun, trägst du rein rechtlich gesehen eine Mitschuld am finalen Ausmaß der Beschädigung, Verletzung, oder Zerstörung und kannst zur Verantwortung gezogen werden. Und zwar kann dies, wie oben angedeutet, eine Kürzung deiner Versicherungszahlung oder das komplette Aussetzen der Schadensregulierung mit sich führen. Um noch tiefer in die Praxis rund um die Schadensminderungspflicht einzutauchen, wirf’ einen Blick auf den nächsten Absatz.
1) Hausratschäden: Entdeckst du, dass aufgrund einer defekten Leitung Wasser aus deiner Waschmaschine austritt, kannst du dieses, sobald du den Schaden entdeckt hast, nicht einfach laufenlassen. Es wäre beispielsweise deine Pflicht, die Leitung abzudrehen und das ausgelaufene Wasser aufzuwischen. Außerdem musst du den Schaden direkt bei der Hausratversicherung melden, sollte das ausgetretene Wasser deinen Hausrat beschädigt haben. Zusätzlich ist nach dem Erkennen der undichten oder defekten Leitung eine sofortige Reparatur erforderlich. Kümmerst du dich nicht darum bzw. rufst niemanden an, der das übernimmt, und der Schaden wird tatsächlich schlimmer, wird der Fall möglicherweise nur zum Teil oder gar nicht von der Versicherung gedeckt. Du hast im Klartext dem „drohenden Unheil” nicht entgegengewirkt.
2) Privathaftpflichtschäden: Im Fall eines Haftpflichtschadens bist du dazu verpflichtet, mit bestimmten Maßnahmen den Schaden zugunsten von dir, des Schädigers (aka Schadenverursachers) sowie des Versicherers, so gering wie möglich zu halten. Beschädigt dein Kumpel aus Versehen während einer WG-Party die Tür deines Wohnzimmerschranks, die nur noch schief in den Angeln hängt, sollte er dies direkt bei seiner Privathaftpflichtversicherung melden und die Tür gegebenenfalls aushängen, um einen noch größeren Schaden zu vermeiden. Meldet er es seiner Versicherung erst, wenn es zu einem Totalschaden gekommen und der Schrank quasi gänzlich in sich zusammengefallen ist, nennt sich das Verletzung der Schadensminderungspflicht. Dann kann es, wie oben beschrieben, passieren, dass der Versicherer durch sein Mitverschulden nur für die Reparaturkosten oder den Wert der zerstörten Tür und nicht dem des gesamten Schrankes aufkommt.
Lemonade Insurance N.V. ist ein Sachversicherer, der von der De Nederlandsche Bank (DNB) unter der Referenznummer R162036 zugelassen ist. Lemonade Insurance N.V. ist bei der Niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) unter der Nummer 12047353 und bei der Niederländischen Handelskammer unter der Nummer 73227420 registriert.
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